14. Sep 2022
In seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat der Gemeinderat neben anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, das Thema Ausfallentschädigungen behandelt.
Ausfallentschädigungen
Gemäss Covid-19-Gesetz konnten kulturelle Institutionen oder im Kulturbereich tätige Personen einen Antrag auf Ausfallentschädigung stellen. Die Unterstützungsmassnahmen sollten einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kulturunternehmen abmildern und zum anderen sollten diese bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützt werden. Dabei werden 50 % vom Bund und 50 % vom Kanton getragen. Der Gemeinderat hat bereits im September 2020 entschieden, dass sich die Gemeinde freiwillig mit 10 % am kantonalen Anteil für die Riehener Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden beteiligt. An seiner Sitzung vom 13. September 2022 hat der Gemeinderat nun einen weiteren Beitrag von CHF 73'000 für Riehener Kulturinstitutionen für das Jahr 2021 zu Lasten des Produkts Kulturförderung bewilligt.
Riehen, 14. September 2022
Weitere Auskünfte erteilen:
Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel.: 061 646 82 04
Patrick Breitenstein, Generalsekretär, Tel.: 061 646 81 71