Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2023

15. Dez 2022

Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2023

«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2023 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanz-koordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 
40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»

Riehen, 14. Dezember 2022

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter

(Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2023)

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