Feuerwerks-Regeln für die Silvesternacht

28. Dez 2023

Die Kantonspolizei hat Polizeivorschriften erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unter anderem in der Silvesternacht regulieren. Die neuen Regeln zielen darauf ab, sowohl das Feiervergnügen der Bevölkerung als auch die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen zu gewährleisten.

Seit Mitte 2023 sind Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des Nationalfeiertages und zur Silvesternacht in Kraft. So ist an Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 zwischen 18.00 Uhr und 01.00 Uhr des Folgetages in bewohntem, öffentlichem oder bewohntem, allgemein zugänglichen Gebiet gestattet. In besonderen Zonen wie im Umkreis von 200 Meter zu Spitälern und in der Nähe von Tierparks ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten. Wo genau, ist unter www.polizei.bs.ch/feuerwerk einsehbar.

Beim Abbrennen darf keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entstehen und die aufgeführten Gefahrenhinweise auf den Feuerwerkskörper müssen eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen bezüglich Zeitpunkt, Abbrennort sowie der Art und Weise des Abbrennens drohen Bussen in Höhe von CHF 150 und die pyrotechnischen Gegenstände können sichergestellt und eingezogen werden.Diese Polizeivorschriften gelten bis 1. Januar 2024. 

Mit den temporären Vorschriften anerkannte die Basler Regierung das mit Feuerwerken und Knallkörpern verbundene Störpotenzial für Menschen und Tiere. Sie strebt damit eine ausgewogene Regelung an, die sowohl die Freude am Abbrennen von Feuerwerk als auch die Belange von Sicherheit und Ruhe berücksichtigt. Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, die erlassenen Regeln zu respektieren und Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu nehmen. Plakate auf Allmend zwischen Weihnachten und Neujahr weisen die Bevölkerung nochmals auf die wichtigsten Regeln hin.


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