Verkehrspolizeiliche Anordnung

07. Apr 2022

Permanente Massnahmen

Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Permanente Massnahmen
Zur Reduzierung des vorhandenen Geschwindigkeitsniveaus V85 in der Begegnungszone wird die nachfolgende verkehrspolizeiliche Massnahme erlassen:

Gatternweg
vor der Liegenschaft Gatternweg Nr. 52 auf einer Länge von 5 m:
- Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), mit Parkkarte 4125 unbeschränkt

Gesetzliche Grundlage
Für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind massgebend: Strassenver-kehrsgesetz vom 19. Dezember 1958; Signalisationsverordnung vom 5. September 1979; kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011. Die vorstehend publizierte Massnahme ist von den zuständigen kantonalen Behörden genehmigt worden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Verfügungen der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, kann an den Gemeinderat rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.


Gemeindeverwaltung Riehen
Raumentwicklung und Infrastruktur

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