Teilerneuerung Bebauungsplan 161 Gebiet Bäumlihof

30. Apr 2024

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 18. April 2024 festgestellt, dass der vom Einwohnerrat Riehen am 31. Januar 2024 festgesetzte Plan Nr. 114.01.001 vom 19. September 2023 Teilerneuerung Bebauungsplan Nr. 161 Bäumlihofareal (Gebiet) / Aeussere Baselstrasse / Bäumlihofstrasse / Kleinriehen-Promenade sowie die Bebauungsplanvorschriften rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 

Die Departementsvorsteherin hat, gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, die Teilerneuerung genehmigt. Der Gemeinderat setzt den Bebauungsplan und die Vorschriften auf den 10. Mai 2024 in Kraft. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen. 

Riehen, 30. April 2024

Im Namen des Gemeinderats
Die Präsidentin: Christine Kaufmann
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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