Genehmigung und Inkraftsetzung Zonenplanrevision Autal

16. Mai 2024

Zonenplanrevision Autal genehmigt.

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 11. März 2024 festgestellt, dass die vom Einwohnerrat Riehen am 25. Oktober 2023 festgesetzte Zonenplanrevision im Gebiet Autal, umfassend

- Plan Nr. 112-02-002 «Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Autal» vom 22. Februar 2022 mit dazugehörigen Speziellen Nutzungsvorschriften sowie

- Plan Nr. 112-02-004 «Naturschutzzone (Erweiterung, inkl. Wald) Im Autal» vom 28. September 2023

rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

Die Departementsvorsteherin hat, gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, die Zonenplanrevision Autal genehmigt. Der Gemeinderat setzt die Zonenplanrevision Autal auf den 1. Juni 2024 in Kraft. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.

Riehen, 16. April 2024

Im Namen des Gemeinderats
Die Präsidentin: Christine Kaufmann
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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