06. Mär 2024
Gemeindeabstimmung betreffend Stimmrechtsalter 16 der Gemeinde Riehen
Stimmbeteiligung: 69.06 %
Resultat:
2’661 JA
6’221 NEIN
120 LEER
5 Ungültig
Die Vorlage ist somit abgelehnt worden.
Beschwerderecht:
Die Stimmberechtigten können wegen
Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung
und Durchführung der Abstimmung bis spätestens am fünften Tag nach der
Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses im Kantonsblatt Beschwerde erheben
und diese schriftlich und begründet an den Gemeinderat richten.
Riehen, 5. März 2024
Gemeinde Riehen