28. Okt 2022
Riehen hat erstmals 2007 eine Standortbestimmung für den Erhalt des UNICEF Labels «Kinderfreundliche Gemeinde» durchgeführt. Seit 2011 ist Riehen eine von UNICEF ausgezeichnete kinderfreundliche Gemeinde, die nach der ersten Re-Zertifizierung im August 2017 aktuell mit der zweiten Re-Zertifizierung geehrt wurde. Sie gehört damit weiterhin zu den ersten Schweizer Gemeinden, die in ihren Bemühungen für eine kinderfreundliche Umwelt erneut bestätigt wurde.
Die zweite Re-Zertifizierung „Kinderfreundliche Gemeinde“ ist für Riehen zugleich Ehre und Verpflichtung, für die Kinder und die Jugendlichen in Riehen weiterhin ein gutes Umfeld zu bieten. Der Anlass der Labelübergabe wurde am 26. Oktober 2022 im Museum für Kultur und Spiel MUKS in Riehen gebührend gefeiert.
Die Re-Zertifizierung
Die in den letzten Jahren
gesammelten Erfahrungen haben die Gemeinde ermutigt, nicht nur in
familienfreundliche Strukturen (Erziehungsberatung, bedürfnisorientierte
Tagesbetreuung), sondern auch in kinderfreundliche Verkehrsmassnahmen und
Freizeitmöglichkeiten wie z.B. Zwischennutzungen, Spielplätze, Street Workout
und einige mehr zu investieren. Das Label hilft, das Engagement der Gemeinde
zugunsten von Kindern und Jugendlichen sichtbar zu machen und Riehen so als
attraktiven Wohnort für Familien zu positionieren. Tatsächlich wurde die
Gemeinde Riehen in den letzten Jahren regelmässig genannt, wenn es um
Vorzeigebeispiele für die Kinderfreundlichkeit geht. Auch das durchgängige und
breite Verständnis für Kinder- und Jugendanliegen zeigt sich in der Umsetzung
der verschiedenen Themen.
Für die Aktions- und Massnahmenplanung für die Jahre 2022-2025 bekennt sich die Gemeinde Riehen noch bewusster dazu, dass Kinder als aktiver Teil der Riehener Bevölkerung Rechte haben, Rechte auf «Partizipation und Nachhaltigkeit». Mit dem Fokus auf diese zwei Hauptstossrichtungen strebt die Gemeinde die Schaffung von systematischen Gefässen und Prozessen an, in denen die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen noch besser berücksichtigt werden und in einer rollenden Planung die entsprechenden Massnahmen eingeleitet und umgesetzt werden. U.a. sind in der Jugendarbeit Massnahmen geplant, die den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, den Ausbau der Jugendmitwirkung sowie die Förderung des Austauschs mit den Jugendlichen unterstützen. Im Bereich Familie und Frühe Kindheit wird die Sensibilisierung von Fachpersonen des Frühbereiches betreffend Partizipationsmöglichkeiten mit Kindern im Vorschulbereich gefördert.
Wie für Unicef Schweiz und Lichtenstein steht auch für die Gemeinde Riehen nicht die Quantität, sondern die Qualität von Kinderfreundlichkeit im Vordergrund. In diesem Sinne werden die als Schwerpunkte gewählten Zielsetzungen «Partizipation und Nachhaltigkeit» die Gemeinde in den nächsten vier Jahren begleiten und unterstützen.
An dieser Stelle möchte die Gemeinde Riehen sich herzlich für die langjährige, konstruktive Partnerschaft mit UNICEF Schweiz Liechtenstein bedanken.
Riehen, 28. Oktober 2022
Weitere Auskünfte
erteilen:
Silvia Schweizer,
Gemeinderätin, silvia.schweizer@riehen.ch
Stefan Suter,
Gemeinderat, stefan.suter@riehen.ch
Sandra Clauser, Leiterin Bereich
Familie und Frühe Kindheit, sandra.clauser@riehen.ch
Brigitte Gieseck,
Projektassistenz, brigitte.gieseck@riehen.ch
UNICEF und die Kinderrechte in der Schweiz
Kinder haben ein Recht
auf Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten bei der Gestaltung ihres
Lebensraums. Dieses Recht ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten,
die in der Schweiz seit 1997 verbindlich ist. Sie verpflichtet die
unterzeichnenden Staaten, die Kinderrechte mit gesetzlichen Massnahmen zu
schützen. Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert
und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Mit
der Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» fördert UNICEF Schweiz
die Umsetzung der Kinderrechte auf Gemeindeebene und stellt
Entscheidungsträgern von Gemeinden ein Instrument zur Verfügung, um ihre
Programme und Projekte auf die Auswirkungen auf Kinder zu überprüfen und die
Kinderfreundlichkeit zu verbessern. Diese Hilfestellung ermöglicht eine
systematische Umsetzung der Kinderrechte und stärkt die Teilnahme und Teilhabe
von Kindern in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld.