15. Feb 2022
Für den vom Einwohnerrat am 15. Dezember 2021 gefassten und im Kantonsblatt vom 18. Dezember 2021 publizierten Beschluss betreffend
Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen
ist die Referendumsfrist am 16. Januar 2022 unbenützt abgelaufen.
Riehen, 15. Februar 2022
Im Namen des Gemeinderats
Der Vizepräsident: Dr. Guido Vogel
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein