15. Dez 2022
Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2023
«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2023 auf Antrag
des Gemeinderats sowie der Finanz-koordinationskommission, gestützt auf § 38
Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des
kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf
40,0 %
und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»
Riehen, 14. Dezember 2022
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn
Strebel
Der Ratssekretär: David Studer
Matter
(Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2023)