29. Apr 2021
Der Einwohnerrat Riehen,
auf Antrag des Gemeinderats,
beschliesst:
I.
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 (1) (Stand 19. Juli 2010) wird wie folgt geändert:
§ 16 Abs. 2 (geändert)
2 Die Amtsdauer beginnt am 1. Februar und endet am 31. Januar des vierten darauf folgenden Jahres.
§ 43 (neu)
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 28. April 2021
1 Der neue Beginn der Amtsperiode wird erstmals für die Amtsperiode vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2030 angewandt. Die Amtsperiode, welche am 1. Mai 2022 beginnt, verkürzt sich damit um 3 Monate und endet am 31. Januar 2026.
II. Änderung anderer Erlasse
Ordnung der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 (2) Stand 16. November 2017) wird wie folgt geändert:
§ 51 Abs. 1 (geändert)
1 Die Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt. Sie sind zeitlich so anzuordnen, dass Einwohnerrat und Gemeinderat ihre Tätigkeit je im Februar beginnen können.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2021