Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen, Änderung vom 28. April 2021

29. Apr 2021

Der Einwohnerrat,

auf Antrag des Ratsbüros,

beschliesst:

I.

Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen
vom 24. Oktober 20021) (Stand 14. Juni 2018) wird wie folgt geändert:

 

§ 11, Abs. 1 (geändert)

1 Zu Beginn einer neuen Amtsperiode versammelt sich der Einwohnerrat zur konstituierenden Sitzung. Diese wird bis und mit der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten gemeinsam vom an Lebensjahren ältesten sowie an Lebensjahren jüngsten anwesenden Mitglied geleitet. Sie halten ihre Ansprache in alphabetischer Reihenfolge. Das Mitglied, das als zweites gesprochen hat, führt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch.

 

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

 

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

 

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie untersteht dem Referendum und tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Andreas Zappalà                                    
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini

(Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2021)

1 RiE 152.100

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