21. Jul 2023
Zonenänderung Parzelle RF / 256 sowie Zweckbestimmung
Die Vorsteherin des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt hat am 27. Juni 2023 festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 25. April 2023 festgesetzte Zonenänderung Parzelle RF / 256, Plan Nr. 104-04-002 «Neue Zonenzuweisung Parzelle RF / 256 (Werkhof Gemeinde Riehen)» vom 14. Februar 2023 für die Parzelle Nr. 256, Sektion F, Riehen in die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse mit Zweckbestimmung «WH - Werkhof» rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.
Link zu den rechtskräftigen Unterlagen (ÖREB-Kataster)
Die Departementsvorsteherin hat, gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, die Zonenänderung sowie die Zweckbestimmung genehmigt. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Im Namen des Gemeinderats
Die Präsidentin: Christine Kaufmann
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein