Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2022 / Verpflichtungskredit für infrastrukturelle Massnahmen des Werkhofs und Integration des Gärtnereibetriebs

04. Mai 2022

Ablauf der Referendumsfrist

Für den vom Einwohnerrat am 30. März 2022 gefassten und im Kantonsblatt vom 2. April 2022 publizierten Beschluss betreffend

• Verpflichtungskredit für infrastrukturelle Massnahmen des Werkhofs und Integration des Gärtnereibetriebs

ist die Referendumsfrist am 1. Mai 2022 unbenützt abgelaufen.

Riehen, 3. Mai 2022

Im Namen des Gemeinderats
Die Präsidentin: Dr. Christine Kaufmann
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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