Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen, Änderung vom 21. Juni 2023 betr. Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

26. Jun 2023

Änderung der Gemeindeordnung betr. Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

Der Einwohnerrat Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,

beschliesst:

I. 

Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 [1] ) (Stand 1. Januar 2023) wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 bis (neu)

1bis Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 16 und unter 18 Jahren, die in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sind, sind ebenfalls aktiv stimm- und wahlberechtigt.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.


Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel

Der Ratssekretär: David Studer Matter


[1] ) RiE 111.100

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