26. Okt 2023
Zonenplanrevision Autal betreffend Einsprachen
«Der Einwohnerrat, gestützt auf § 111 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 (Stand 1. Januar 2021) [1] , auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung, Umwelt und Landschaft (SSUL), beschliesst:
1. Die von Stephan Musfeld, vertreten durch MLaw Gina Fontana, Advokatin,
erhobene Einsprache gegen die Zonenplanrevision wird abgewiesen.
2. Die von Pro Natura Basel und Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, vertreten durch Pro Natura Basel,
erhobene Einsprache gegen die Zonenplanrevision wird
- in Ziff. 1 des Einspracheantrags gutgeheissen und
- in Ziff. 2 des Einspracheantrags abgewiesen mit der Empfehlung an den Gemeinderat, die Verwaltung anzuweisen, den durch das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) vorgegebenen Perimeter BS 10 im Waldgebiet Autal als orientierender Inhalt im Zonenplan sichtbar zu machen.
3. Den Einsprechenden ist eine Ausfertigung des sie betreffenden Planfestsetzungsbeschlusses und des Beschlusses des Einwohnerrats betreffend die Einsprachen und zur Erläuterung ein Exemplar der Einwohnerratsvorlage und des Berichts der Sachkommission Siedlung, Umwelt und Landschaft (SSUL) persönlich zuzustellen. Die Zustellung des Planfestsetzungsbeschlusses und die Eröffnung des Beschlusses mit Rechtsmittelbelehrung gegenüber den Einsprechenden erfolgt nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder, im Fall des Referendums, nach Annahme des Planfestsetzungsbeschlusses in der Volksabstimmung. Wird der Beschluss in der Volksabstimmung abgelehnt, so wird den Einsprechenden mitgeteilt, dass ihre Einsprache obsolet geworden ist.»
Riehen, 25. Oktober 2023
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter
(Ablauf der Referendumsfrist: 27. November 2023)
[1] SG 730.100