26. Jun 2023
Änderung der Gemeindeordnung betr. Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige
Der Einwohnerrat Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,
beschliesst:
I.
Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 [1] ) (Stand 1. Januar 2023) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 bis (neu)
1bis Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 16 und unter 18 Jahren, die in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sind, sind ebenfalls aktiv stimm- und wahlberechtigt.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter